Drucken

theme

Dem Zeugmeister und seinen Gehilfen obliegt die regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung, Wartung, Reparatur und Instandsetzung aller nicht mit Verbrennungsmotoren betriebenen Gerätschaften und der gesamten Bekleidung (Einsatz und Dienstbekleidung).


Die Zeugmeisterei zählt bei Feuerwehren unserer Größe zu den arbeitsintensivsten Sachgebieten.

  • Bekleidungsverwaltung
    Die Ausgabe der Einsatz- und Dienstbekleidung, sowie die Unterweisung wie diese Uniformen im Feuerwehrdienst getragen und worauf besonders geachtet werden muss. Um das Gesamtbild der Feuerwehr Mitglieder zu wahren ist es auch wichtig die Uniformierung, besonders die Einsatzbekleidung, zu reinigen. Wir haben dafür einen eigenen Reinigungsraum in unserem Feuerwehrhaus mit einer Waschmaschine und Trockner eingerichtet, um die Mitglieder ehest möglich wieder mit ihrer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) auszurüsten. Ebenso muss der Zeugmeister darauf achten dass immer genügend Uniformen, Helme, Stiefel usw. lagernd sind, und dass diese bei geringem Lagerstand rechtzeitig nachbestellt werden.

 

  • Wartungs- u. Reparaturarbeiten, sowie Lagerhaltung von Schläuchen
    Feuerwehrschläuche werden im Einsatz sehr hart beansprucht, im Inneren der Wasserdruck und von außen kann der Kunstfasermantel des Schlauches an div. Kanten beschädigt werden. Für die Reparaturarbeiten, sowie das neu Einbinden von Schläuchen ist der Zeugmeister Zuständig. Und ebenso wie bei der Schutzbekleidung muss auch bei den Schläuchen auf entsprechende Lagerreserve im Feuerwehrhaus geachtet werden.

 

  • Prüfung und Wartung von nicht Verbrennungs- Motor angetrieben Geräten
    Alle im Feuerwehrdienst verwendeten Geräte müssen min. 1 Mal im Jahr vom Zeugmeister auf ihre Funktion und ihre Sicherheit überprüft werden. Die Palette der zu überprüfenden Geräte geht vom einfachen Strahlrohr über Rettungsleinen, Hebekissen bis hin zum Greifzug und anderen Geräten. Besonderes Augenmerk muss auf die sog. Rettungsgeräte (Rettungsleinen, 5-Punkt Gurt, Notrettungset, Feuerwehrgurt usw.) gelegt werden, für diese Geräte gelten besonders strenge Prüfbestimmungen. Es muss auch ein Prüfbericht über diese Tätigkeiten geführt werden, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besteht ein Gerät die jährliche Prüfung nicht, so kann dieses einer Reparatur zugeführt oder wenn eine Reparatur nicht möglich ist ausgeschieden werden.

 

  • Kontrolle der Fahrzeugbeladungen
    Die im Einsatzfall ausrückende Mannschaft muss sich darauf verlassen können das ihr Fahrzeug ordnungsgemäß beladen ist und das sich die verladenen Geräte auch im funktionsfähigen Zustand befinden. Diese regelmäßige Kontrolle der Belade- Pläne obliegt ebenfalls dem Zeugmeister.